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AGB

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR KURSTEILNEHMER/INNEN
Vertragsbedingungen:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Tanzlaboor Luzern 

Laufend unter B`LIVIN COACHING GmbH

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der B`LIVIN Coaching GmbH (nachfolgend "Tanzlaboor Luzern"). 

Tanzlaboor Luzern bietet Kurse, Workshops und Events im Bereich Tanzen, Pilates und Community an. Tanzlaboor Luzern empfiehlt einen regelmässigen Kursbesuch, um einen

bestmöglichen lernerfolg zu erlangen. Um die Kursteilnehmer nicht zu stören und vom

systematischen Kursaufbau zu profitieren, ist es wichtig pünktlich zu den Unterrichtseinheiten zu erscheinen.

 

2. Vertragsabschluss / Abonnemente & Laufzeit

Das Tanzlaboor Luzern bietet den Teilnehmern verschiedene Abonnements (Abos) und Memberships zu unterschiedlichen Kursen und Laufzeiten an. Die verschiedenen Leistungen und Laufzeiten der jeweiligen Abos, können der separaten Abo-Liste entnommen werden.

Alle Tanzlaboor Luzern Abos/Memberships sind personengebunden und nicht kündbar- oder übertragbar. 

Die Memberships haben eine Laufzeit von 16 Wochen welche automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert wird. Kündigungsfrist ist 4 Wochen vor Membership Ende. Membership kann selbständig im Onlinetool gekündigt werden oder schriftlich an info@tanzlaboor-luzern.ch gesendet werden.

Die Laufzeit der Abos und Memberships sind verbindlich. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abos verfallen nach ihrer Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Der Vertragsabschluss kommt durch den Abschluss eines Abos/Memberships im Onlinetool zustande und der gesamte Betrag von 16 Wochen wird zahlungspflichtig, welcher in 4 Raten, monatlich abgerechnet wird. 

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Teilnehmer die von Tanzlaboor Luzern

angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte direkt kauft.

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3. Probestunde 

Eine Probestunde ist jederzeit möglich und kann nur einmal und nur von Personen erworben werden, die bei Tanzlaboor Luzern noch keine regulären Klassen besucht haben. Der Einstieg in die Kurse ist nach Absprache grundsätzlich zu jederzeit möglich. Vorausgesetzt sind freie Plätze und die gesundheitliche Eignung der Teilnehmer. 

 

4. Krankheit & Unfall

Längeres Fernbleiben des Unterrichts aufgrund Verletzungen, Krankheit wird nach Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses die noch offenen Lektionen auf das nächste Abo gutgeschrieben. Auch längere Auslandaufenthalte sind vorgängig zu melden um je nach Situation eine Lösung zu finden. Grundsätzlich gilt aber die offenen Lektionen während der Abo Laufzeit vor-oder nachzuholen. Das ärztliche Zeugnis muss ab Zeitpunkt der Krankheit/Unfall sofort innert 7 Tagen zugesendet werden, Krankmeldungen, welche im Nachhinein gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden und es besteht kein Anrecht auf eine Gutschrift. Kein Abo ist übertragbar an eine andere Person.

 

5. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Tanzlaboor Luzern behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Preisliste von Tanzlaboor Luzern

 

6. Bezahlung

Tanzlaboor Luzern bietet dem Teilnehmern folgende Zahlungsmöglichkeiten: Kreditkartenüberweisung mit dem Onlinetool, Twint, Rechnung oder Bar im Studio.

Der Teilnehmende ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag vor Kursbeginn zu bezahlen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Teilnehmers gegen das Tanzlaboor Luzern ist nicht zulässig.

Tanzlaboor Luzern steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

 

7. Pflichten der Firma

7.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt Tanzlaboor Luzern ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz von Tanzlaboor Luzern.

7.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

 

8. Pflichten des Teilnehmern

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Kursleiter über allfällige Verletzungen, körperliche Beschwerden oder Schwangerschaft vorab zu informieren. Für Verletzungen während des Trainings wird von Tanzlaboor Luzern keine Haftung übernommen.

 

9. Anmeldung / Stundenplan

Anmeldungen zu den Kursen erfolgen selbständig vom Teilnehmer via Onlinetool. Nach Eröffnung eines Benutzerkontos, kann jeder Teilnehmer seinen Stundenplan individuell und flexibel zusammenstellen, sich über den aktuellen Stand seines Abos informieren oder sich selbständig wieder abmelden falls er verhindert sein sollte.

Die Abos können direkt über das Onlinetool bezahlt werden.

Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist begrenzt. Verfügbare Plätze sind im Onlinetool ausgewiesen.

Tanzlaboor Luzern empfiehlt den Teilnehmern sich möglichst früh anzumelden und den Platz verbindlich im jeweiligen Kurs zu reservieren. Es besteht keine Garantie immer im gleichen Kurs teilnehmen zu können. 

Bei zu wenig Anmeldungen (weniger als 3 Teilnehmer), kann der Kurs von Tanzlaboor Luzern annulliert werden. In diesem Fall werden die Teilnehmer persönlich im Vorfeld benachrichtigt und können sich in einem anderen Kurs anmelden.

 

10. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Teilnehmer darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tanzlaboor Luzern dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Teilnehmern untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen von Tanzlaboor Luzern in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

 

11. Terminannullierung

Stornierungen von gebuchten Tanzkursen müssen mindestens 6 Stunden im Voraus erfolgen. Ansonsten ist der volle Kursbeitrag geschuldet. Für No-Shows gilt: Nichterscheinen ohne Stornierung wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 15.00 verrechnet. 

Versäumte Stunden können innerhalb des laufenden Membership-Abos in einem anderen Kurs jederzeit vor-und nachgeholt werden. Das Vor-und Nachholen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Nach Ablauf der Membership oder Abos verfallen die noch offenen Kursstunden. Es erfolgt keine Gutschrift auf das nächste Abo und keine Rückerstattung des Geldes. Bei vorzeitigem Austritt während der Abolaufzeit erfolgt keine Kursgeldrückerstattung.

*Privatlektionen/Hochzeitstanz werden frühzeitig Termine vereinbart und reserviert. Wegen den hohen Anfragen zu Saisonzeiten sind alle vereinbarten Termine verbindlich und zahlungspflichtig. Für Abmeldungen/Verschiebungen bis 14 Tage vor dem Termin werden ein Ersatzdatum gesucht, Abmeldungen/Verschiebungen nach 14 Tagen werden verrechnet. 

 

12. Workshop Umbuchung/Annullierung

Die Höhe der Umbuchungsgebühr (regulärer Kurspreis) richtet sich nach dem Zeitpunkt der

Umbuchung:

Zeitpunkt der Umbuchung Umbuchungsgebühr

Bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn CHF 50.00

Nach 29 Tage vor Kursbeginn 100% der Gesamtkosten

Bei Nichterscheinen 100% der Gesamtkosten

Bei Kursabbruch 100% der Gesamtkosten

 

13. Studiobetrieb

Änderungen im Stundenplan oder bei den Trainern können jederzeit erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Vertretungen und Ferien sind immer im Onlinestundenplan ersichtlich. Tanzlaboor Luzern behält sich vor, die Kurse in der Ferienzeit zu reduzieren. Die je zwei Ferienwochen im Sommer und Winter welche die Membership-Laufzeit überschneiden werden im System mit einer Membership Verlängerung manuell im Onlinetool angepasst. Es besteht keine Garantie, dass der Kurs immer vom gleichen Kurstrainer geleitet wird. Tanzlaboor Luzern behält sich ebenfalls vor, Kurse ersatzlos zu streichen, wenn es nicht genügend Anmeldungen (weniger als 3 Teilnehmer) hat.

 

14. Gewährleistung

Tanzlaboor Luzern gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

 

15. Haftung

Tanzlaboor Luzern haftet nicht für Unfälle und Diebstahl. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der KursteilnehmerInnen. Jegliche Haftung wird abgelehnt. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, allfällige Schäden von Tanzlaboor Luzern umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es wird empfohlen eine private Haftplicht- sowie Unfallversicherung abzuschliessen. Tanzlaboor Luzern übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen der Teilnehmer in den Räumlichkeiten.

 

16. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen Tanzlaboor Luzern zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von

Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Teilnehmer im Zusammenhang mitdiesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von Tanzlaboor Luzern explizit genehmigt.

Verwendet der Teilnehmer im Zusammenhang mit Reform Pilates Inhalte, Texte oder bildliches

Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass keine

Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

17. Datenschutz

Tanzlaboor Luzern darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Tanzlaboor Luzern ergreift alle Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner personenbezogenen Daten durch Tanzlaboor Luzern vollumfänglich einverstanden und ist sich

bewusst, dass Tanzlaboor Luzern auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen von Teilnehmern diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Teilnehmer es nicht ausdrücklich untersagt, darf Tanzlaboor Luzern diese personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Mit der Anmeldung gestattet der Kursteilnehmer des Kurses während dem Unterricht Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, welche dem Zweck der Veröffentlichung auf Homepage, Instagram und Facebook dienen.

 

18. Änderungen

Diese AGB können von Tanzlaboor Luzern jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig)Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch Tanzlaboor Luzern in Kraft. Für die Teilnehmer gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Teilnehmer habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

19. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen der AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die

Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

20. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

21. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende vonder Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann Tanzlaboor Luzern vom Vertrag zurück treten. Tanzlaboor Luzern hat den Teilnehmern bereits

geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.Sollte der Unterricht durch Umstände die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht wie üblich durchgeführt werden können, wird die Durchführung der Tanzlektionen an die Situation angepasst (z.B. per Zoom, Tutorials, Teilnehmerbeschränkung, Maskenpflicht etc.). In diesem Fall erfolgt keine Kursgeldrückerstattung, bzw. Gutschrift.

 

22. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen

Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz von Tanzlaboor Luzern zuständig. Tanzlaboor Luzern steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird expl. ausgeschlossen.​

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